Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt. Hilfe für Frauen nach sexualisierter Gewalt, Beratung zu vertraulicher Sicherung gerichtsfester Spuren in Fällen von sexualisierter Gewalt (ASS), Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zum Themenfeld sexualisierte Gewalt
Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens mit dem Ziel, Belastungen zu reduzieren. Die Datenbank ermöglicht die Suche nach in NRW anerkannten Begleiterinnen und Begleitern mit Kontaktdaten und Suchfunktion - auch nach Tätigkeitsschwerpunkten.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
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Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
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Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen (mit Kindern) Zuflucht, eine professionelle Beratung und Unterstützung für die weitere eigenverantwortliche Lebensgestaltung.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.
Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, für ein Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Personen, die sexuelle Handlungen gegen Geld anbieten müssen ihre Tätigkeit nach dem Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) persönlich anmelden und vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Bei der Anmeldung erhalten Sexarbeiter/innen grundlegenden Informationen zur ihrer Rechtsstellung, zur Krankenversicherungs- und zur Steuerpflicht sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sowie zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen. Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt wird.