Gibt es besondere Regeln für Minderjährige?
In Deutschland ist freiwillige Prostitution nur für Menschen ab 18 Jahren erlaubt. Das umfasst alle sexuellen Handlungen gegen ein Entgelt, bei denen mindestens noch eine andere Person anwesend ist. Für unter 18-Jährige (Minderjährige) ist die Ausübung von Prostitution verboten, da sie besonders geschützt sind. Sexuelle Handlungen gegen Geld bei Minderjährigen sind in Deutschland eine Straftat („sexueller Missbrauch“). Minderjährige hierzu zu überreden, ist ebenfalls strafbar. Das Jugendschutzgesetz verbietet Minderjährigen auch den Aufenthalt in Vergnügungsstätten, die sexualisierte Unterhaltung anbieten, z.B. Swingerclubs, Sex-Saunen oder Table-Dance-Bars.