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Ohne Zwang und Gewalt

Ohne Zwang und Gewalt

Hier findest Du alles, was Du wissen musst:

Welche Rechte habe ich, wenn ich als Prostituierte bzw. Prostituierter arbeiten möchte?

Niemand darf dich zur Prostitution zwingen, die Arbeit als Prostituierte bzw. Prostituierter ist immer freiwillig. Wenn dich doch jemand unter Druck setzt, wende dich an die Polizei, dort wird man dir helfen und dich schützen. Du kannst auch uns jederzeit um Hilfe bitten.

Du darfst Prostitution fast überall ausüben, mit Ausnahme von bestimmten Bereichen in einigen Städten. Diese heißen „Sperrgebiete“, hier ist Prostitution verboten. Wir helfen dir gerne dabei herauszufinden, ob es in deiner Stadt solche Sperrzonen gibt. Auch bei der Behörde, die dir deine Anmeldebescheinigung ausgestellt hat, erhältst du hierzu Informationen.

Du darfst selbst entscheiden, wie und wann du arbeiten möchtest. Wenn du etwas nicht möchtest, was zum Beispiel ein Kunde oder eine Kundin oder ein Bordellbetreiber bzw. eine Bordellbetreiberin von dir verlangt, darfst du das immer ablehnen. Du musst nichts tun, was dir unangenehm ist oder was dir schaden könnte.

Du hast ein Recht auf den vereinbarten Lohn und darfst auch verlangen, dass der Kunde oder die Kundin dir das Geld vorher gibt. Du musst kein Geld zurückgeben, nur weil ein Kunde oder eine Kundin vielleicht behauptet, dass du nicht gut gearbeitet hast.

Muss ich immer das tun, was der Betreiber bzw. die Betreiberin von einem Bordell oder einem Club von mir verlangt?

Nein, wenn du selbstständig bist, darf dir die Betreiberin bzw. der Betreiber nicht vorschreiben, wie und wann du arbeiten musst. Nur wenn du angestellt bist, dürfen sie deine Arbeitszeit und deinen Arbeitsort festlegen. Wenn du unsicher bist, ob du selbstständig oder angestellt bist, spricht uns einfach an, wir klären es mit dir.

Betreiberinnen bzw. Betreiber dürfen dir nie vorschreiben, welche Kunden oder Kundinnen du annehmen und welche sexuellen Handlungen du anbieten musst, welche Preise du nehmen darfst oder welche Kleidung du tragen sollst. Das entscheidest alles nur du alleine. Es darf auch niemand von dir verlangen, dass du ohne Kondom arbeiten sollst.

Darf ich bestimmte Dinge von der Betreiberin bzw. dem Betreiber verlangen?

Du darfst darauf bestehen, dass alle wichtigen Vereinbarungen aufgeschrieben und unterschrieben werden, zum Beispiel wieviel Miete du für das Zimmer bezahlen musst. Dann hast du immer einen Beweis in der Hand. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Miete zu hoch ist, sprich uns einfach an. Niemand darf von dir eine zu hohe Miete verlangen.

Du darfst verlangen, dass die Betreiberin bzw. der Betreiber in deinem Arbeitszimmer Hygieneartikel und Kondome bereitlegt. Eventuell musst du dich aber an den Kosten beteiligen oder sie ganz übernehmen. Das musst du mit der Betreiberin bzw. dem Betreiber vorher vereinbaren.

Du darfst darauf bestehen, dass es Sicherheitsvorkehrungen gibt. Welche das genau sind, muss die Betreiberin bzw. der Betreiber in einem Betriebskonzept festhalten, das du dir zeigen lassen darfst. Auch das Konzept für eine Prostitutionsveranstaltung, an der du teilnimmst, darfst du dir zeigen lassen.

Die Betreiberin bzw. der Betreiber muss dir erlauben, auch während deiner Arbeitszeit bei Bedarf eine Beratungsstelle oder eine Behörde aufzusuchen.

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