Wie weiß ich, ob ich selbstständig bin?
Du bist selbstständig, wenn du sowohl deine Arbeitszeit als auch deinen Arbeitsort frei wählen kannst. Wenn du Betreiberin bzw. Betreiber einer Prostitutionsstätte bist, giltst du ebenfalls als selbstständig.
Du bist selbstständig, wenn du sowohl deine Arbeitszeit als auch deinen Arbeitsort frei wählen kannst. Wenn du Betreiberin bzw. Betreiber einer Prostitutionsstätte bist, giltst du ebenfalls als selbstständig.