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Informationsportal für Sexarbeit und Prostitution in NRW

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Hilfe zum Wohnen

Hilfe zum Wohnen

Hier findest du alles, was du wissen musst.

Du brauchst Beratung?
Die Landeskoordinierungsstelle kann dir weiterhelfen und eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner vermitteln.

Was kann ich tun, wenn ich nicht genug Geld für die Miete habe?

Es gibt die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Nähere Informationen findest du hier.

Ob du einen Anspruch auf Wohngeld hast bzw. wie hoch dein Wohngeld wäre, kannst du hier prüfen: 

Du kannst aber auch gerne uns ansprechen.
 

Habe ich immer einen Anspruch auf Wohngeld?

Nein, wenn du bereits andere finanzielle Hilfen erhältst, kann es sein, dass du kein Wohngeld mehr beantragen kannst. Wenn dein Geld trotzdem nicht ausreicht, wende dich an uns, wir suchen mit dir nach einer Lösung.

Kann ich auch Wohngeld beantragen, wenn ich nicht aus Deutschland komme?

Grundsätzlich ja. Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, muss du einen gültigen Aufenthaltstitel habe. 

Muss ich Hilfen in Wohnungsnot zurückzahlen?

Sozialleistungen in Wohnungsnotfällen und Wohngeld müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Wo erhalte ich Beratung und Hilfe in Wohnungsnotlagen?

Beratungsstellen in deiner Nähe findest du hier zum Beispiel bei der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.: www.woundwie.de


Beim Sozialamt deines Wohnortes kannst du dich im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfe unterstützen lassen, zum Beispiel wenn du Schwierigkeiten mit deinem Vermieter bzw. deiner Vermieterin oder im Umgang mit Behörden hast. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen dir auch bei der Beantragung von Sozialleistungen. 
 

Darf man mir kündigen, weil ich in meiner Wohnung Kundinnen und Kunden empfange?

Das hängt davon ab, was du mit deinem Vermieter bzw. deiner Vermieterin vereinbart hast und wo sich deine Wohnung befindet. Sprich uns gerne an, wir prüfen das gemeinsam mit dir.

Muss ich meinem Vermieter bzw. meiner Vermieterin sagen, dass ich in meiner Wohnung Kundinnen und Kunden empfange?

In den meisten Fällen ist es besser, das vorher zu klären. Sprich uns gerne an, wir überlegen mit dir zusammen, was der beste Weg ist.

Darf mein Vermieter bzw. meine Vermieterin mehr Miete verlangen, weil ich in meiner Wohnung Kundinnen und Kunden empfange?

Nein, das ist grundsätzlich kein Grund, um nachträglich die Miete zu erhöhen. Eventuell kann der Vermieter bzw. die Vermieterin den Vertrag aber kündigen, das hängt von den genauen Umständen ab.

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