Was ist mit „Kondompflicht“ gemeint?
Kondompflicht bedeutet, dass Anal-, Oral- und Vaginalsex nur mit Kondom durchgeführt werden dürfen. Die Pflicht gilt für dich und für Deine Kundinnen und Kunden. Der Betreiber oder die Betreiberin einer Prostitutionsstätte muss auf die Kondompflicht mit einem gut sichtbaren Aushang hinweisen. Außerdem darf er oder sie nicht für Sex ohne Kondom werben. Manchmal wird versucht, das Verbot durch bestimmte Begriffe oder Abkürzungen zu umgehen, wie z.B. „AO“, „FO“ oder „natur“; das ist aber ebenfalls verboten. Die Kondompflicht schützt dich vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI) und vor ungewollter Schwangerschaft.
Wenn ein Kunde oder eine Kundin dich zum Sex ohne Kondom überreden oder drängen will, kannst du ihn oder sie auf die gesetzliche Pflicht hinweisen. Sonst droht ihm oder ihr ein hohes Bußgeld, bis zu 50.000 Euro. Niemand darf dich zum Sex ohne Kondom zwingen, auch nicht der Betreiber oder die Betreiberin eines Bordells. Am besten arbeitest du nur mit Kondom, egal welche Art von Sex du gerade ausübst. Achte immer darauf, dass die Kondome unbeschädigt sind. Beratungsstellen und Gesundheitsämter können dich hierzu noch weiter beraten und dich auch bei der Beschaffung der Kondome unterstützen. Sprich uns an, wir helfen dir gerne.