Welche Regelungen enthält das Gesetz?
Alle Personen, die in der Prostitution oder Sexarbeit tätig sind oder werden wollen, müssen sich bei einer Behörde anmelden und sich in regelmäßigen Abständen gesundheitlich beraten lassen.
Bei der Sexarbeit gilt eine Kondompflicht.
Um ein Prostitutionsgewerbe betreiben zu können, braucht man eine behördliche Erlaubnis.
Der Betreiber oder die Betreiberin darf nicht für Sex mit Schwangeren oder für Sex ohne Kondom werben.