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Informationsportal für Sexarbeit und Prostitution in NRW

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Gesundheitliche Beratung (§ 10 ProstSchG )

Gesundheitliche Beratung (§ 10 ProstSchG )

Hier findest Du alles, was Du wissen musst:

Du brauchst Beratung?
Die Landeskoordinierungsstelle kann dir weiterhelfen und eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner vermitteln.
Muss ich mich gesundheitlich beraten lassen?

Muss ich mich gesundheitlich beraten lassen?

Ja, dazu bist du verpflichtet, wenn du als Prostituierte oder als Prostituierter arbeiten möchtest. 

Wie genau läuft die gesundheitliche Beratung ab?

Vereinbare telefonisch oder per E-Mail einen Termin in deinem Gesundheitsamt. Du kannst dabei auch darum bitten, dass jemand für dich übersetzen wird, hierfür musst du nichts bezahlen.

Den Termin musst du persönlich wahrnehmen. Du wirst von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zu verschiedenen gesundheitlichen Themen informiert, zum Beispiel zu sexuell übertragbaren Krankheiten, Hygiene, Schwangerschaft und Verhütung oder zu Alkohol- und Drogenkonsum. Du kannst dabei auch gerne selbst Fragen stellen, wenn du möchtest. Wenn du dich unwohl fühlst oder etwas nicht verstehst, darfst du das jederzeit sagen. 

Die Beratung ist kein Arzttermin, das heißt du wirst nicht untersucht. Auch Atteste oder Medikamente kannst du hier nicht erhalten.

Am Ende des Gesprächs erhältst du eine Bescheinigung über die Gesundheits­beratung. Darin stehen folgende Angaben:

  • Vor- und Nachname oder nur Alias-Name, wenn du das möchtest
  • Geburtsdatum
  • Bezeichnung der ausstellenden Behörde
  • Datum der Beratung

Nach der gesundheitlichen Beratung kannst du eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Was kostet es, sich gesundheitlich beraten zu lassen?

Für die gesundheitliche Beratung musst du in Nordrhein-Westfalen nichts bezahlen.

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