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Informationsportal für Sexarbeit und Prostitution in NRW

Informationsportal für Sexarbeit und Prostitution in NRW
Portal de informare pentru munca sexuală și prostituție în NRW
Информационен портал за секс услуги и проституция в NRW
Információs portál a szexmunkáról és a prostitúcióról NRW-ben
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Information portal for sex work and prostitution in NRW
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Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis

Hier findest Du alles, was Du wissen musst:

Du brauchst Beratung?
Die Landeskoordinierungsstelle kann dir weiterhelfen und eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner vermitteln.

Was muss ich beachten, wenn ich nicht aus Deutschland komme?

Wenn du Bürgerin bzw. Bürger eines anderen EU-Staates bist, kannst du ohne zusätzliche Voraussetzungen arbeiten. Bitte denke aber daran, Dich bei der Meldebehörde anzumelden.

Das ist auch so, wenn du aus Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz kommst. Diese Länder haben ein Abkommen mit der Europäischen Union.

Wenn du aus einem anderen Land kommst wie z.B. Serbien, Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo oder Mazedonien, darfst du grundsätzlich nur in Deutschland arbeiten, wenn du einen Aufenthaltstitel hast, der dir das Arbeiten erlaubt. Ein Touristenvisum, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung genügen in der Regel nicht. Sprich uns einfach an, wenn du dir hier unsicher bist, wir helfen dir gerne.

Darf ich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland immer selbstständig arbeiten?

Das hängt davon ab, ob dein Aufenthaltstitel dich nur zu einer angestellten oder auch zu einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt. Wir klären das gerne mit dir zusammen.

Steht in meinem Aufenthaltstitel, welche Arbeit ich genau machen darf?

In jedem Aufenthaltstitel muss stehen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist und ob sie Beschränkungen unterliegt. Außerdem muss darin enthalten sein, ob es Beschränkungen der Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt.  In deinem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und dem Zusatzblatt können verschiedene Sachen stehen, zum Beispiel:

 

  •  „Erwerbstätigkeit erlaubt“: Du darfst angestellt und selbstständig arbeiten.
  • „Selbstständige Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“: Nur eine angestellte Tätigkeit ist erlaubt.
  • „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt“: Jede Arbeit ist verboten.
  • „Beschäftigung für 120 Tage oder 240 halbe Tage erlaubt“: Zeitlich beschränkte angestellte Arbeit ist erlaubt.

Darf ich in Deutschland arbeiten, wenn ich nicht aus der EU komme, aber eine Aufenthaltserlaubnis für ein anderes EU-Land habe?

Nein, nicht automatisch. Die Einzelheiten sind etwas kompliziert. Sprich uns einfach an, wir beraten dich gerne.

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