Wenn du zum Beispiel eine Rechnung nicht bezahlst, wirst du zur Zahlung aufgefordert. Das nennt man Mahnung.
Wenn du auf diese Mahnung nicht reagierst, kann die Person, der du Geld schuldest, sich an ein Gericht wenden. Vom Gericht bekommst du dann per Post einen Mahnbescheid.
Wenn du darauf wieder nicht reagierst, schickt dir das Gericht einen Vollstreckungsbescheid.
Danach kann ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Gerichts („Gerichtsvollzieher / Gerichtsvollzieherin“) zu dir nach Hause kommen und Teile deines Eigentums mitnehmen, die einen Wert haben, zum Beispiel Schmuck („Pfändung“). Bestimmte persönliche Gegenstände wie zum Beispiel Kleidung oder ein Fernseher dürfen aber nicht mitgenommen werden. Es kann auch Geld von deinem Bankkonto gepfändet werden.
Eventuell erhältst du auch einen negativen Schufa-Eintrag, das heißt es wird in einer Datenbank notiert, dass du bereits einmal deine Schulden nicht bezahlt hast. Mit so einem Eintrag wird es für dich schwieriger, später mal einen anderen Vertrag abzuschließen, zum Beispiel einen Mietvertrag oder einen Handyvertrag.