Ist Prostitution in Deutschland erlaubt?
Ja. Wer in der Prostitution arbeiten möchte, muss sich allerdings an Regeln halten.
Ja. Wer in der Prostitution arbeiten möchte, muss sich allerdings an Regeln halten.
Ja. Dafür musst du mindestens 18 Jahre alt sein und die gesetzlichen Voraussetzungen beachten.
Bist du jünger als 18 Jahre alt, ist die Ausübung von Prostitution verboten. Sexuelle Handlungen gegen Geld bei Minderjährigen sind in Deutschland eine Straftat („sexueller Missbrauch“). Minderjährige hierzu zu überreden, ist ebenfalls strafbar.
Niemand darf dich zwingen, deinen Körper für Geld anzubieten. Zwangsprostitution und Zuhälterei sind strafbar.
Prostitution ist eine international seit Jahrhunderten gebräuchliche Bezeichnung für das Anbieten und die Vornahme sexueller Handlungen gegen Geld. Der Begriff Prostitution wird in Deutschland auch in Gesetzen verwendet.
Es gibt aber auch andere Begriffe für Prostitution, zum Beispiel „Sexarbeit“ oder „Sexwork“. Mit diesen Begriffen soll ausgedrückt werden, dass sexuelle Handlungen gegen Geld ein Beruf sind. Auch diese Begriffe werden international benutzt.
Du kannst frei entscheiden, ob du dich lieber als „Prostituierte“ bzw. „Prostituierter“ oder als „Sexarbeiterin / Sexworkerin“ bzw. „Sexarbeiter / Sexworker“ bezeichnen möchtest.
Wenn Du aus einem Nicht-EU-Land kommst, musst du prüfen, ob du mit deinem Aufenthaltsstatus in Deutschland arbeiten darfst. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Du musst dich bei einer Behörde gesundheitlich beraten lassen und dann eine Anmeldebescheinigung beantragen. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier.
Wenn du ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchtest, musst du eine Erlaubnis beantragen. Wie das funktioniert, erfährst du hier .
Du musst Steuern zahlen. Näheres findest du hier.
Du musst krankenversichert sein. Eventuell brauchst du auch noch weitere Versicherungen. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Bei deiner Arbeit musst du auf Hygiene achten und Kondome benutzen. Informationen zur Übertragung von Krankheiten findest du hier.
Niemand darf dich zur Prostitution zwingen, die Arbeit als Prostituierte bzw. Prostituierter ist immer freiwillig. Wenn dich doch jemand unter Druck setzt, wende dich an die Polizei, dort wird man dir helfen und dich schützen. Du kannst auch uns jederzeit um Hilfe bitten.
Du darfst Prostitution fast überall ausüben, mit Ausnahme von bestimmten Bereichen in einigen Städten. Diese heißen „Sperrgebiete“, hier ist Prostitution verboten. Wir helfen dir gerne dabei herauszufinden, ob es in deiner Stadt solche Sperrzonen gibt. Auch bei der Behörde, die dir deine Anmeldebescheinigung ausgestellt hat, erhältst du hierzu Informationen.
Du darfst selbst entscheiden, wie und wann du arbeiten möchtest. Wenn du etwas nicht möchtest, was zum Beispiel ein Kunde bzw. eine Kundin oder ein Bordellbetreiber bzw. eine Bordellbetreiberin von dir verlangt, darfst du das immer ablehnen. Du musst nichts tun, was dir unangenehm ist oder was dir schaden könnte. Du darfst die Sexarbeit auch jederzeit mittendrin abbrechen, wenn du möchtest.
Du hast ein Recht auf den vereinbarten Lohn und darfst auch verlangen, dass der Kunde dir das Geld vorher gibt. Du musst kein Geld zurückgeben, nur weil ein Kunde oder eine Kundin vielleicht behauptet, dass du nicht gut gearbeitet hast.
Nein, wenn du selbstständig bist, darf dir die Betreiberin bzw. der Betreiber nicht vorschreiben, wie und wann du arbeiten musst. Nur wenn du angestellt bist, dürfen sie deine Arbeitszeit und deinen Arbeitsort festlegen. Wenn du unsicher bist, ob du selbstständig oder angestellt bist, spricht uns einfach an, wir klären es mit dir.
Betreiberinnen bzw. Betreiber dürfen dir nie vorschreiben, welche Kunden oder Kundinnen du annehmen und welche sexuellen Handlungen du anbieten musst, welche Preise du nehmen darfst oder welche Kleidung du tragen sollst. Das entscheidest alles nur du alleine. Es darf auch niemand von dir verlangen, dass du ohne Kondom arbeiten sollst.
Du darfst darauf bestehen, dass alle wichtigen Vereinbarungen aufgeschrieben und unterschrieben werden, zum Beispiel wieviel Miete du für das Zimmer bezahlen musst. Dann hast du immer einen Beweis in der Hand. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Miete zu hoch ist, sprich uns einfach an. Niemand darf von dir eine zu hohe Miete verlangen.
Du darfst verlangen, dass die Betreiberin bzw. der Betreiber in deinem Arbeitszimmer Hygieneartikel und Kondome bereitlegt. Eventuell musst du dich aber an den Kosten beteiligen oder sie ganz übernehmen. Das musst du mit der Betreiberin bzw. dem Betreiber vorher vereinbaren.
Du darfst darauf bestehen, dass es Sicherheitsvorkehrungen gibt. Welche das genau sind, muss die Betreiberin bzw. der Betreiber in einem Betriebskonzept festhalten, das du dir zeigen lassen darfst. Auch das Konzept für eine Prostitutionsveranstaltung, an der du teilnimmst, darfst du dir zeigen lassen.
Die Betreiberin bzw. der Betreiber muss dir erlauben, auch während deiner Arbeitszeit bei Bedarf eine Beratungsstelle oder eine Behörde aufzusuchen.
Hier kannst du mit Hilfe deiner Postleitzahl oder deinem Ort Beratung in deiner Nähe finden.